Die geplanten Änderungen sehen vor, dass Online-Versammlungen ohne die Zustimmung aller Beteiligten ermöglicht werden können. Dadurch würden laut WiE Verwaltungen und die Wohnungswirtschaft bevorzugt und Eigentümer ausgeschlossen, die keinen Internetzugang haben oder die nötige Technik nicht besitzen. Außerdem biete eine rein digitale Versammlung nicht die Möglichkeit für einen persönlichen Austausch, der bei physischen Versammlungen möglich ist.
Außerdem fürchtet der WiE, dass Online-Versammlungen zum Standard werden könnten. Grund für die Befürchtung ist, dass die Einführung reiner Online-Veranstaltungen auf drei Jahre festgelegt werden kann. „Offenbar finden nur die Interessen der Verwalterverbände und der Wohnungswirtschaft beim BMJ Gehör“, kritisiert WiE-Vorständin Gabriele Heinrich.
Quelle und weitere Informationen: wohnen-im-eigentum.de
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