Nachbarschaftsstreit: Wie Du mir, so ich Dir

Heckenbesitzer, deren eigene Gewächse ebenfalls die gesetzlichen Höhen überschreiten, dürfen keine Kürzungsansprüche gegenüber ihren Nachbarn geltend machen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal hervor (AZ: 2 S 85/23). Im vorliegenden Fall wurde dieser Rechtsgrundsatz aufgrund eines Streits zwischen zwei Nachbarn in Ludwigshafen angewendet, die beide zu hohe Hecken hatten.

Einer der Nachbarn verlangte vom anderen, den Rückschnitt seiner 2,20 Meter hohen Hecke. Jedoch hatte auch er selbst zu hohe Pflanzen. Der Fall landete vor dem Amtsgericht, das den Nachbarn der 2,20 Meter hohen Hecke zu einem Rückschnitt der Hecke verurteilte. Gegen dieses Urteil legte er Berufung ein.

Diese hatte beim Landgericht Frankenthal Erfolg. Die Richter urteilten, dass gegenseitige Verstöße gegen Vorschriften Rechtsansprüche negieren können. Juristen nennen sprechen dabei vom Grundsatz nach „Treu und Glauben“. Wer selbst gegen Regeln verstößt, kann demnach nicht dieselbe Regelkonformität von anderen erwarten.
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