Steuern: Ermäßigung erst nach vollständiger Zahlung

Steuerermäßigungen für energetische Sanierungen wie den Einbau moderner Heizsysteme werden erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnung wirksam. Diese Entscheidung betrifft Eigentümer, die ihre Heizanlagen modernisieren und steuerliche Vorteile erwarten. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs hervor (IX R 31/23).

Im vorliegenden Fall hatten Kläger ihre Heizung durch einen neuen Gasbrennwertheizkessel im Wert von 8.000 ersetzt. Die Kosten dafür beglichen sie in monatlichen Raten von 200 Euro. Seit März 2021 hatte das Ehepaar 2.000 Euro bezahlt. Die Kosten für 2021 wollte mit der nächsten Einkommensteuererklärung nun steuerlich gelten machen. Die Steuerermäßigung wurde vom Finanzamt jedoch abgelehnt. Sie kann erst erfolgen, wenn die letzte Rate bezahlt ist. Dies war beim Ehepaar erst 2024 der Fall.

Die Regelung unterstreicht die Bedeutung der vollständigen Zahlung vor der Inanspruchnahme von Steuerermäßigung. Sie veranschaulicht auch, dass steuerliche Anreize zwar vorhanden sind, aber ihre Auswirkungen verzögert auftreten können, abhängig von der Zahlungsweise der Steuerpflichtigen. Eigentümer sollten dies bei ihrer Finanzplanung berücksichtigen.

© immonewsfeed

Sie möchten verkaufen?
Verkaufsgespräch

Senden Sie uns jetzt eine unverbindliche Verkaufsanfrage – wir begleiten Sie zuverlässig beim gesamten Verkaufsprozess.

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social-Media-Kanälen.

Sabori Immobilien GmbH
Kontaktformular
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Suchauftrag

Wir unterstützen Sie gerne professionell bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.

Für Sie da!

Sie haben Fragen rund um diese Homepage? Rufen Sie uns an:
Tel. 040 / 231 662 300

WAS IST MEINE IMMOBILIE WIRKLICH WERT?