Jetzt Gratis Energieausweis sichern

Wir beraten und unterstützen Sie zielsicher

Als Immobilienmakler bieten wir die Erstellung von Energieausweisen für die von uns betreuten Gebäude in Hamburg als Teil unserer Service-Leistungen an. Der Energieausweis ist seit Mai 2014 für jeden Immobilienverkauf zwingend erforderlich. Informieren Sie sich im Folgenden und kontaktieren Sie uns bei Fragen. Wir beraten Sie gerne.

Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) im Mai 2014 muss jeder Eigentümer bei seinem Immobilienverkauf einen korrekten Energieausweis an den Käufer übergeben, ansonsten drohen Bußgelder bis 15.000 Euro. Die bis dahin ausgestellten Energieausweise nach der EnEV2009 sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig. Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, benötigen Sie also einen Energieausweis! Wir von Sabori Immobilien in Hamburg lassen Ihnen die Energieausweise GRATIS vom Profi erstellen, Voraussetzung dafür ist, dass wir den Auftrag erhalten, Ihre Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten.

Welche Informationen enthält ein Energieausweis?

Die wichtigste Information eines Energieausweises ist der Wert des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes, der eine energetische Beurteilung einer Immobilie ermöglicht. In diesen Kennwert fließen auch die Wirkungen ein, die bestimmte Energieträger auf die Umwelt haben.

Außerdem geben Energieausweise für Hamburger Gebäude Auskunft über

  • die Energieeffizienzklasse, der die Immobilie zugeordnet wird,
  • die von einem Gebäude ausgehenden CO2-Emissionen,
  • den Energiebedarf für die Raumheizung, die Warmwasserbereitung und Hilfsgeräte und
  • Möglichkeiten zur Modernisierung.

Welchen Nutzen hat ein Energieausweis für Hamburger Hauseigentümer und Immobilieninteressenten?

Ungefähr ein Drittel des Primärenergieverbrauches wird in Deutschland nur für Warmwasserbereitung und Raumheizung benötigt. Energieausweise dienen der Bewertung der Energieeffizienz von Neu- und Bestandsgebäuden unabhängig davon, ob sie zu Wohnzwecken oder gewerblich genutzt werden. Energieausweise haben Vorteile sowohl für Kauf- oder Mietinteressenten als auch für Immobilieneigentümer: In Zeiten steigender Energiekosten ist der Energieausweis in Hamburg ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von Wohnungen und Häusern: Kauf- und Mietinteressenten werden über die energetische Qualität einer Immobilie und über die mit einem Gebäude voraussichtlich verbundenen Energiekosten informiert. Außerdem geben Energieausweise den Hamburger Immobilieninteressenten einen Hinweis darauf, welche Gebäudetypen eine vergleichbare Energieeffizienz besitzen. Des Weiteren sind auf dem Immobilienmarkt diejenigen Verkäufer und Vermieter im Vorteil, die mithilfe unseres Energieausweises eine gute Energieeffizienz ihrer Immobilie belegen können.

Immobilieneigentümer, für die wir einen Energieausweis erstellen, erhalten von uns zudem wertvolle Empfehlungen für energetisch sinnvolle und kostengünstige Verbesserungen (zum Beispiel zweckmäßige Modernisierungen) Ihrer Immobilie. Wir beraten Sie gerne auch zur Umsetzung von Modernisierungsempfehlungen, die der Optimierung der Energieeffizienz und damit der Erhöhung des Marktwertes Ihrer Immobilie dienen. Häufig zahlen sich Investitionen in Maßnahmen zur Energieeinsparung bereits nach kurzer Zeit aus. Modernisierungen, die Ihre energetischen Anlagen entscheidend verbessern, schonen nicht nur dauerhaft Ihr Budget, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz.

Welche Rechtsvorschriften zu Energieausweisen müssen Sie als Immobilieneigentümer beachten?

§ 16 Absatz 2 EnEV verpflichtet Sie als Immobilieneigentümer, einem Kauf-, Miet-, Pacht- oder Leasinginteressenten unaufgefordert und spätestens bei einem Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis für Ihre Hamburger Immobilie vorzulegen. Nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages muss der Hauseigentümer seinem Vertragspartner einen Energieausweis zu seiner Hamburger Immobilie im Original oder als Kopie übergeben. Wird ein neues Gebäude errichtet, dann hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm unverzüglich nach Fertigstellung des Hauses ein Energieausweis überreicht wird. Energieausweise werden auch in Hamburg grundsätzlich nur für ein Gesamtgebäude erstellt – nicht also beispielsweise für einzelne Eigentumswohnungen. Ausnahmen gelten nur für gemischt genutzte Gebäude, für die unter bestimmten Voraussetzungen getrennte Energieausweise für die zu Gewerbe- und zu Wohnzwecken genutzten Gebäudeteile erstellt werden. Keine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises besteht für denkmalgeschützte Gebäude. Keinen Energieausweis benötigen außerdem Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 m². Werden Energieausweise zu einer Hamburger Immobilie nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt, so drohen Bußgelder bis 15.000 Euro (§§ 8, 5 Energieeinsparungsgesetz, EnEG). Die „EnEV 2014“, die ab dem 1. Mai 2014 geltende Fassung der Energieeinsparverordnung, hat präzisierende Veränderungen für die Energieausweise auch in Hamburg mit sich gebracht. Wir informieren Sie über die aktuell zu beachtenden Regelungen und erstellen Ihren Energieausweis stets im Einklang mit den neuesten Rechtsvorschriften.

Energiebedarfs- und Energieverbrauchsausweise

Zu unterscheiden sind bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweise: Zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises erfassen wir detailliert alle Daten zur Bausubstanz und zur Heizungsanlage eines Gebäudes. Aufgrund des energetischen Gebäudezustandes berechnen wir dann die Energiemenge, die für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Klimaanlage durchschnittlich benötigt wird. Energieverbrauchsausweisen liegt hingegen der tatsächliche Energieverbrauch der letzten 36 Monate zugrunde. Bei Verbrauchsausweisen berücksichtigen wir Gebäudeleerstände und witterungsbedingte Besonderheiten. Zusätzlich wird in Energieverbrauchsausweisen angegeben, ob auch die Warmwasserbereitung in den Verbrauchszahlen enthalten ist. Bei einem bedarfsorientierten Energieausweis werden wir als Hamburger Energieberater Ihr Gebäude besichtigen und die Energieverbrauchswerte unabhängig von individuellen Verbrauchsgewohnheiten der Hausnutzer ermitteln. Bedarfsorientierte Ausweise sind wegen der intensiveren Begutachtung zwar etwas kostenintensiver, enthalten aber gegebenenfalls auch wertvolle Vorschläge zur energetischen Verbesserung. Außerdem enthält ein Energiebedarfsausweis zusätzliche Informationen, die Miet- oder Kaufinteressenten von den Vorzügen Ihrer Immobilie überzeugen können.

Wann ist welcher der beiden Energieausweise rechtlich zulässig?

Bei „Nichtwohngebäuden“, die überwiegend gewerblich genutzt werden, haben Sie die Wahlfreiheit zwischen einem bedarfsorientierten und verbrauchsorientierten Energieausweis. Auch bei Wohngebäuden mit über vier Wohneinheiten dürfen wahlweise beide Energieausweisarten verwendet werden. Wahlfreiheit besteht außerdem bei Wohngebäuden, deren Bauantrag nach dem 30. Oktober 1977 gestellt wurde und die daher den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 genügen. Frei wählen können Immobilieneigentümer ferner bei Wohngebäuden, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, soweit sie (beispielsweise aufgrund von späteren Sanierungsmaßnahmen) den Bestimmungen der Wärmeschutzverordnung 1977 entsprechen. Für alle anderen Wohngebäude (insbesondere also bei Neubauten mit bis zu vier Wohneinheiten) dürfen wir nur bedarfsorientierte Energieausweise für Hamburger Immobilien ausstellen.

Wenn Sie Fragen zu dem komplexen Thema der Energieausweise in Hamburg haben, sprechen Sie uns an! Wir freuen uns über Ihren Anruf und beraten Sie gerne zur Energieeffizienz Ihrer Immobilie in Hamburg und Umgebung!

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