Ab Ende Februar (voraussichtlich Dienstag, 27. Februar) können Eigentümer von Einfamilienhäusern unter gewissen Voraussetzungen über das Kundenportal „Meine KfW“ Anträge für Zuschüsse für den Heizungsaustausch beantragen. So muss neben dem Förderantrag zum Beispiel ein Vertrag mit dem für den Heizungsaustausch verantwortlichen Unternehmen vorhanden sein.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten liegt bei 30.000 Euro; die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Außerdem können zusätzliche Boni wie ein Effizienz- und Klimageschwindigkeitsbonus beantragt werden. Berechtigte können zudem einen ergänzenden KfW-Kredit über ihre Hausbank beantragen. Im Laufe des Jahres soll die Förderung auch auf Nichtwohngebäude ausgeweitet werden. Weitere Informationen sind auf der Webseite kfw.de zu finden.
Quelle: kfw.de
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