Vertreterversammlung: Beschlüsse während Corona-Pandemie gültig

Beschlüsse, die während der Corona-Pandemie in einer sogenannten Vertreterversammlung gefasst wurden, behalten ihre Gültigkeit. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: V ZR 80/23). Die Entscheidung stützt sich darauf, dass die Beschlüsse nicht allein deshalb nichtig sind, weil einige der Eigentümer nur durch Vollmachten vertreten waren.

Im vorliegenden Fall war eine Eigentümerversammlung in Präsenz aufgrund der Bestimmungen während der Corona-Pandemie nicht möglich. Die Verwalterin hatte daher zu einer schriftlichen Eigentümerversammlung eingeladen und die Wohnungseigentümer aufgefordert, Vollmachten für die Stimmabgabe zu erteilen. Dies taten auch einige der Eigentümer. Die Verwalterin führte daraufhin allein eine Eigentümerversammlung durch und übermittelte den Eigentümern ein Protokoll mit den gefassten Beschlüssen. Dagegen klagten Eigentümer, die keine Vollmacht erteilt hatten. Allerdings haben sie dabei die einmonatige Klagefrist nicht gewahrt. Das Amtsgericht Frankfurt wies die Klage daher ab.

Vom Landgericht wurden die Beschlüsse des Amtsgerichts später für nichtig erklärt. Grund dafür war, dass das das Landgericht das Recht der Eigentümer auf eine persönliche Teilnahme an einer Eigentümerversammlung verletzt sah. Der BGH hob das Urteil allerdings auf und stellte die amtsgerichtliche Entscheidung wieder her. Die Richter hoben die schwierige Lage der Verwalterin hervor, die zwischen der Einhaltung des Wohnungseigentumsrechts und des Infektionsschutzrechts wählen musste. Die Entscheidung trägt den außergewöhnlichen Umständen Rechnung und ermöglicht es WEGs, auch in Krisenzeiten handlungsfähig zu bleiben.

Quelle und weiter Informationen: bundesgerichtshof.de/wohnen-im-eigentum.de
© immonewsfeed

Sie möchten verkaufen?
Verkaufsgespräch

Senden Sie uns jetzt eine unverbindliche Verkaufsanfrage – wir begleiten Sie zuverlässig beim gesamten Verkaufsprozess.

Besuchen Sie uns für Aktuelles auch auf unseren Social-Media-Kanälen.

Sabori Immobilien GmbH
Kontaktformular
* Pflichtfelder
   Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Suchauftrag

Wir unterstützen Sie gerne professionell bei der Suche nach Ihrer Traumimmobilie.

Für Sie da!

Sie haben Fragen rund um diese Homepage? Rufen Sie uns an:
Tel. 040 / 231 662 300

WAS IST MEINE IMMOBILIE WIRKLICH WERT?